Auf dieser Seite stellen wir Beratungshinweise, nützliche Informationen, Empfehlungen etc. online, die für Flüchtlinge und Unterstützer/innen hilfreich sind. In der Regel sind die Informationen verlinkt mit den Homepages der Flüchtlingsräte oder anderer einschlägiger Quellen.

Februar (2012)
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Die Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge gemäß der EU-Richtlinien zur Aufnahme und Anerkennung von Flüchtlingen ist in Berlin nicht sichergestellt.

 

Die Richtlinien sehen vor, dass sowohl bei der medizinischen Versorgung als auch bei den materiellen Aufnahmebedingungen die spezielle Situation besonders schutzbedürftiger Personen berücksichtigt wird. Die besondere Schutzbedürftigkeit soll durch eine Einzelprüfung festgestellt werden.

 

Bislang gibt es weder bundesweit noch in Berlin ein Verfahren, mit dem die besondere Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge gemäß den EU-Richtlinien festgestellt wird und das eine Grundlage böte, den Flüchtlingen die erforderlichen Hilfen zukommen zu lassen.

 

Vor dem Hintergrund dieser Mangelsituation haben sich in Berlin sechs Nichtregierungsorganisationen in der Flüchtlingshilfe/Beratungsstellen zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berliner Verwaltungen und Ämtern eine Identifizierung, Prüfung der Schutzbedürftigkeit und Versorgung besonders vulnerabler Flüchtlinge zu erreichen.

 

Das System knüpft an bestehende Strukturen, Ressourcen und Kompetenzen bei den staatlichen Stellen und den beteiligten Nichtregierungsorganisationen an. Es setzt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der staatlichen und nichtstaatlichen Partner und auf eine fachlich begründete Verteilung von Verantwortung.

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Berliner Modell für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Zum 1. 9. 2009 wird im Land Berlin ein Verfahren zur Identifizierung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge errichtet. Deren Versorgung derzeit noch nicht ausreichend sichergestellt ist.

 

Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge sind gem. Art. 17 I EU-Aufnahmerichtlinie Personen „wie Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben“.

 

Mit dem Verfahren sollen vorrangig alle nach Berlin einreisenden Flüchtlinge, – Asylbewerber und Geduldete – bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit gem. Art. 17 I EU-RL vorliegt, erfasst und versorgt werden.

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September (2011)
Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

für Flüchtlinge und Migrantinnen / Migranten

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Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Diese Handreichung ist im Nevember 2008 in Schleswig-Holstein erschienen.

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Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen

Das Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen – Gesammelte Erfahrungen der Fortbildungsreihe “Fit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein” 2008 bis 2010 dokumentiert das Wissen aus zwei Jahren Bildungsarbeit. Von rechtlichen Grundlagen zum Aufenthaltsrecht oder dem Zugang zum Arbeitsmarkt über Basistexte zu bestimmten schutzbedürftigen Gruppen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit in der Solidaritätsarbeit reichen die Themen in dieser Sammlung.

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Juli (2011)
Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

Der Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen enthält eine Vielzahl von Informationen zum Asylverfahren sowie zu den Rechten eines Flüchtlinge in Abhängigkeit von seinem Status.

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