Auf dieser Seite stellen wir Beratungshinweise, nützliche Informationen, Empfehlungen etc. online, die für Flüchtlinge und Unterstützer/innen hilfreich sind. In der Regel sind die Informationen verlinkt mit den Homepages der Flüchtlingsräte oder anderer einschlägiger Quellen.

Februar (2012)
Auslaufen der Bleiberechtsregelung Ende 2011: NRW, Erlass IM vom 15.11.11

Verlängerungen der befristeten Aufenthaltserlaubnisse

Anbei der Erlass des MIK vom 15. November 2011 mit den Hinweisen des Innenministeriums für Verlängerungen der bis zum Ende des Jahres befristeten Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der Bleiberechtsregelung. Die aufenthaltsrechtlichen Spielräume werden relativ großzügig ausgelegt, damit die Betroffenen nicht wieder in einem unsicheren Status zurückfallen.

 

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Auslaufen der Bleiberechtsregelung Ende 2011: NRW, Erlass IM vom 17.12. und 21.12.09

Erlass zum § 23 Abs. 1 AufenthG

IMK Bleiberechtsregelung 2009: Am 17.12.2009 ist die Anordnung des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf zu § 23 Abs. 1 AufenthG ergangen, durch welche der Beschluss der Innenministerkonferenz zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung umgesetzt wird. Dieser wird seit dem 21.12.2009 ergänzt durch einen weiteren Erlass des IM NRW, der der Klarstellung einiger Punkte, wie Anforderungen an die Arbeitsstelle und Fiktionswirkung, dient.

 

Erlass des IM NRW vom 17.12.09

Ergänzender Erlass des IM NRW vom 21.12.09

Altfallregelung nach dem IMK-Beschluss

 

Auslaufen der Bleiberechtsregelung Ende 2011: NRW, Erlass IM vom 30.09.10

Anwendungshinweise zu §§ 104a und 104b AufenthG, Anorndung nach § 23 Abs. 1 AufenthG

1. Zur Vermeidung von Härtefallen soll die Behörde großzügiges Ermessen hinsichtlich der Prüfung ausüben, ob bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 104a Abs. 6 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG in Betracht kommt.

2. Die Antragsfrist (10. Februar) 2010 zur Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung wird aufgehoben.

 

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Unzumutbare Ausreise / § 25.5 AufenthG

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport

§ 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Aufenthalt aus humanitären Gründen: Ergänzung des Allgemeinen Verwaltungsvorschriftzum Aufenthaltsgesetz durch folgende landesrechtliche Regelungen (siehe Link).

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Unzumutbare Ausreise / § 25.5 AufenthG

Erlass des rheinland-pfälzischen Innenministeriums

Vollzug des Aufenthaltsgesetzes: Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen und Aussetzung der Abschiebung

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Aussetzung von Abschiebungen auch im Petitionsverfahren

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile die Möglichkeit, dass Flüchtlinge und MigrantInnen ohne Aufenthaltstitel gemäß § 23a AufenthG im Rahmen eines sog. Härtefallverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Sobald ein Härtefallersuchen angenommen ist, besteht für die Dauer der Prüfung Abschiebungsschutz.

Mitunter ist jedoch die Anrufung der Härtefallkommission bzw. die Einleitung eines Härtefallverfahrens nicht möglich oder sinnvoll. Als Alternative kommt die Einreichung einer Petition an den Landtag (oder auch an den Bundestag) in Frage. Das Petitionsrecht läuft jedoch in einigen Bundesländern weitgehend ins Leere, da Petitionen keine aufschiebende Wirkung zugebilligt wird. In Hessen wird das Petitonsrecht jedoch nach wie vor hochgeachtet, wie der einschlägige Erlass vom 09. Mai 2005 verdeutlicht.

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Umsetzung § 25a

Ein beispielhafter Erlass zur Umsetzung des am 1. Jli 2011 in kraft getretenen Umsetzungserlasses zu §25a findet sich hier

November (2011)
Erlass zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen

Die Landesregierung NRW hat am 15. November einen Erlass zur Verlängerung von nach der Bleiberechtsregelung erteilten Aufenthaltserlaubnissen veröffentlicht.

Anhang
September (2011)
Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

für Flüchtlinge und Migrantinnen / Migranten

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Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Diese Handreichung ist im Nevember 2008 in Schleswig-Holstein erschienen.

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Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen

Das Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen – Gesammelte Erfahrungen der Fortbildungsreihe “Fit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein” 2008 bis 2010 dokumentiert das Wissen aus zwei Jahren Bildungsarbeit. Von rechtlichen Grundlagen zum Aufenthaltsrecht oder dem Zugang zum Arbeitsmarkt über Basistexte zu bestimmten schutzbedürftigen Gruppen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit in der Solidaritätsarbeit reichen die Themen in dieser Sammlung.

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Juli (2011)
Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

Der Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen enthält eine Vielzahl von Informationen zum Asylverfahren sowie zu den Rechten eines Flüchtlinge in Abhängigkeit von seinem Status.

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