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Februar (2012)
Privatsphäre in GUs, Schutz von Frauen

Ein Erlass des Landes Brandenburg von 02.Mai 2011 regelt, dass die Privatsphäre der Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften durch BewohnerInnen und das Personal zu beachten ist, ein unerlaubtes Eindringen in die bewohnten Räume also von Dritten nicht oder nur im Notfall erfolgen darf.  Zum Schutz von alleinstehenden Frauen empfielt das Ministerium die Unterbringung in Wohnungen.

Anhang