Auf dieser Seite stellen wir Beratungshinweise, nützliche Informationen, Empfehlungen etc. online, die für Flüchtlinge und Unterstützer/innen hilfreich sind. In der Regel sind die Informationen verlinkt mit den Homepages der Flüchtlingsräte oder anderer einschlägiger Quellen.
| Februar (2012) | ||
22.02.2012 | Umsetzung des AsylbLG: Hessen Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Hessen In Hessen ist die Geldleistung die Regel, Sachleistungen oder Gutscheine müssen begründet werden (siehe § 4). | Link |
17.02.2012 | Entschließung des Brandenburger Landtags Der Brandenburger Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. April 2011 eine Entschließung verabschiedet, mit der die brandenburger Landesregierung aufgefordert wird,
Der Landtag appelliert in seiner Entschließung auch an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg bei der Entscheidung zur Unterbringung von asylsuchenden und geduldeten ausländischen Flüchtlingen die bestehenden Ermessensspielräume zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im Interesse der Betroffenen großzügig zu nutzen. | Anhang |
17.02.2012 | Geld- statt Sachleistungen für Flüchtlinge Das Land Brandenburg räumt den Kommunen einen weit reichenden Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage ein, ob Flüchtlingen mit Leistungsanspruch nach § 3 AsylbLG Geld- statt Sachleistungen gewährt werden sollen. Konkret werden im einschlägigen Erlass vom 14. Oktober 2001 beispielhafte Gründe aufgelistet, die ein Absehen von Sachleistungen rechtfertigen, u.a. Kostenaspekte, Verwaltungsaufwand oder Unterbringung in einer Wohnung. | Anhang |
17.02.2012 | Inobhutnahme und Leistungen für umF Ein Erlass des Landes Brandenburg vom 08. Juli 2011 regelt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 42 SGB VIII in Obhut zu nehmen sind und Anspruch auf die Leistungen eines Haushaltsvorstands haben. | Anhang |
17.02.2012 | Bildungs- und Teilhabeleistungen für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBI. S. 453, 490) räumt hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen ein. Ein Erlass des Landes Brandenburg regelt beispielhaft, dass diese Leistungen auch für LeistungsempfängerInnen nach § 3 AsylbLG zu bewilligen sind. | Anhang |
| September (2011) | ||
19.09.2011 | Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Diese Handreichung ist im Nevember 2008 in Schleswig-Holstein erschienen. | |
| 19.09.2011 | Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen Das Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen – Gesammelte Erfahrungen der Fortbildungsreihe “Fit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein” 2008 bis 2010 dokumentiert das Wissen aus zwei Jahren Bildungsarbeit. Von rechtlichen Grundlagen zum Aufenthaltsrecht oder dem Zugang zum Arbeitsmarkt über Basistexte zu bestimmten schutzbedürftigen Gruppen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit in der Solidaritätsarbeit reichen die Themen in dieser Sammlung. | |
| Juli (2011) | ||
13.07.2011 | Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen Der Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen enthält eine Vielzahl von Informationen zum Asylverfahren sowie zu den Rechten eines Flüchtlinge in Abhängigkeit von seinem Status. | Link |