Auf dieser Seite stellen wir Beratungshinweise, nützliche Informationen, Empfehlungen etc. online, die für Flüchtlinge und Unterstützer/innen hilfreich sind. In der Regel sind die Informationen verlinkt mit den Homepages der Flüchtlingsräte oder anderer einschlägiger Quellen.

Februar (2012)
Inobhutnahme und Leistungen für umF

Ein Erlass des Landes Brandenburg vom 08. Juli 2011 regelt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 42 SGB VIII in Obhut zu nehmen sind und Anspruch auf die Leistungen eines Haushaltsvorstands haben.

Anhang
Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)

Das in Hessen praktizierte Verfahren zur Inobhutnahme und zur Klärung von Perspektiven für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (sog. Clearingverfahren) gilt als beispielhaft.

 

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