Auf dieser Seite stellen wir Beratungshinweise, nützliche Informationen, Empfehlungen etc. online, die für Flüchtlinge und Unterstützer/innen hilfreich sind. In der Regel sind die Informationen verlinkt mit den Homepages der Flüchtlingsräte oder anderer einschlägiger Quellen.

Februar (2012)
Wohnungen für Flüchtlinge in Berlin

Wohnungen für Flüchtlinge (WfF)

 

In den letzten Jahren kommen erheblich mehr Flüchtlinge nach Deutschland und damit nach Berlin.

Die Bereitstellung von Unterkunftsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften ist knapp. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen könnte die Situation erheblich entspannen.

Asylbewerber müssen maximal drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen; danach können sie in ein Wohnheim oder in eine eigene Wohnung ziehen. Bei Vorliegen der ausländerrechtlichen Voraussetzungen besteht dann die Möglichkeit, eigenen Wohnraum zu suchen. Bis zum Bezug einer eigenen Wohnung steht ein Wohnheimplatz zur Verfügung.

 

Kooperationsvertrag

Seit dem 1.7.2011 ist der Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und den städtischen Wohnungsunternehmen in Kraft getreten.

Mit einem jährlichen Kontingent von 275 Wohnungen (125 Einzimmer und 150 Mehrzimmerwohnungen) wollen die städtischen Wohnungsunternehmen einen Beitrag leisten, damit Flüchtlinge möglichst schnell eine eigene Wohnung beziehen können.

Der Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen Wohnungen angeboten, vermittelt und dauerhaft gesichert sowie Schadensfälle reguliert werden.

 

Koordinierungsstelle

Das Segment „Wohnungen für Flüchtlinge“ ist der Zentralen Koordinierungsstelle (ZeKo) des „Geschützten Marktsegments“ beim LAGeSo angegliedert. Die ZeKo kooperiert mit dem Sozialdienst der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber.

 

Sozialdienst

Beim Sozialdienst erhalten Asylbewerber eine ausführliche Beratung und Hilfestellung sowohl bei der Suche nach einer Wohnung als auch beim Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen sowie bei persönlichen Problemen und Schwierigkeiten.

 

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Wohnungen für Flüchtlinge Kooperationsvertrag

 

Abschaffung Ausreisezentrum: Rheinland Pfalz

Juni 2011, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen

Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige Trier (LUfA) wird noch vor der Sommerpause geschlossen. Das hat Integrationsministerin Irene Alt angekündigt.

Bisher wurden in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige, kurz: LUfA, seit ihrer Errichtung im April 1999 auf Antrag von Kommunen Menschen untergebracht, die nach Abschluss der entsprechenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausreisen müssen, bei denen die Ausreisepflicht wegen fehlender Angaben zur Identität aber nicht vollzogen werden kann.

 

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Entschließung des Brandenburger Landtags

Der Brandenburger Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. April 2011 eine Entschließung verabschiedet, mit der die brandenburger Landesregierung aufgefordert wird,

  • sich über Fachministerkonferenz und Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Sachleistungsprinzip und die Kürzung von Leistungen gem. AsylbLG für bestimmte Flüchtlings- und Migrantengruppen sowie die im Asylverfahrensgesetz festgeschriebene Regelunterbringung in “Gemeinschaftsunterkünften” abgeschafft werden,
  • die Mindestbedingungen zur Unterbringung und sozialen Betreuung unter Einbeziehung u.a. auch der Flüchtlingsverbände und -organisationen einer kritischen Revision zu unterziehen.

Der Landtag appelliert in seiner Entschließung auch an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg bei der Entscheidung zur Unterbringung von asylsuchenden und geduldeten ausländischen Flüchtlingen die bestehenden Ermessensspielräume zur Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen im Interesse der Betroffenen großzügig zu nutzen.

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Privatsphäre in GUs, Schutz von Frauen

Ein Erlass des Landes Brandenburg von 02.Mai 2011 regelt, dass die Privatsphäre der Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften durch BewohnerInnen und das Personal zu beachten ist, ein unerlaubtes Eindringen in die bewohnten Räume also von Dritten nicht oder nur im Notfall erfolgen darf.  Zum Schutz von alleinstehenden Frauen empfielt das Ministerium die Unterbringung in Wohnungen.

Anhang
Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)

Das in Hessen praktizierte Verfahren zur Inobhutnahme und zur Klärung von Perspektiven für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (sog. Clearingverfahren) gilt als beispielhaft.

 

Anhang
September (2011)
Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Diese Handreichung ist im Nevember 2008 in Schleswig-Holstein erschienen.

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Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen

Das Handbuch für (Alltags-)BegleiterInnen von Flüchtlingen – Gesammelte Erfahrungen der Fortbildungsreihe “Fit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein” 2008 bis 2010 dokumentiert das Wissen aus zwei Jahren Bildungsarbeit. Von rechtlichen Grundlagen zum Aufenthaltsrecht oder dem Zugang zum Arbeitsmarkt über Basistexte zu bestimmten schutzbedürftigen Gruppen bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit in der Solidaritätsarbeit reichen die Themen in dieser Sammlung.

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Unterbringung von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein - eine Bestandsaufnahme

Zusammen mit dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. im Mai 2011 eine kritische Bestandsaufnahme der kommunalen Unterbringung von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein herausgebracht.

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Juli (2011)
Lagerkarte - Flüchtlingsunterbringung bundesweit

Etwa 40.000 Menschen in Deutschland werden gezwungen, in Lagern zu leben. Unter was für miserablen Umständen sie dort häufig untergebracht sind, zeigt die von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten erstellte Lagerkarte.

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Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

Der Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen enthält eine Vielzahl von Informationen zum Asylverfahren sowie zu den Rechten eines Flüchtlinge in Abhängigkeit von seinem Status.

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